Häufige Fragen

Häufige Fragen

  • Gibt es kostenlose Parkplätze?

    Ja, es gibt etliche Parkplätze vor, neben und hinter dem Gebäude, die Sie nutzen können.


  • Was bringe ich zur Behandlung mit?

    Bitte ziehen Sie zur Behandlung bequeme Unterwäsche an, in der Sie sich wohl fühlen, da die Behandlung (wenn es für Sie in Ordnung ist) in Unterwäsche stattfinden wird.

    Sie benötigen kein Handtuch und keine Sportbekleidung.


    Sollten Sie Berichte oder Befunde von bereits stattgefundenen Untersuchungen oder Therapien besitzen, bringen Sie diese gerne mit! 

    Leider kann ich die meisten CD-Dateien hier nicht öffnen, so dass schriftlichte Berichte sinnvoller sind.

  • Was kostet eine osteopathische Behandlung und wie lange dauert sie?

    Die osteopathische Behandlung hat grundsätzlich keine festgelegte Dauer, da sie sehr individuell ist. Allerdings möchten Sie sicherlich ein Zeitfenster einplanen. Die Werte (sowohl Zeit als auch Preis) dienen der Orientierung.*

    • Erstbehandlung von Erwachsenen::
    • ca. 75 Minuten ca. 135 €  (ab 01.04.2025: 140€)
    • Erstbehandlung von Kindern und Jugendlichen bis 17 Jahren: 
    • ca. 50 Minuten ca. 90 € (ab 01.04.2025: 96€)
    • Folgebehandlung von Kindern bis 10 Jahren: 
    • ca. 25 Minuten ca. 45 (ab 01.04.2025: 48€) 
    • Folgebehandlung von Kindern ab 11 Jahren und von Erwachsenen: 
    • ca. 50 Minuten ca. 90 (ab 01.04.2025: 96€)
    • Rechnungsbeträge für Privatversicherte oder Zusatzversicherte können etwas von den oben genannten Preisen abweichen, je nach erbrachter Leistung.

    * Der endgültige Preis sowie die tatsächliche Dauer der Behandlung richtet sich nach der erbrachten Leistung.


    Die Rechnung über erbrachte Leistungen wird unabhängig von Zahlungen der Kranken(zusatz)versicherungen fällig.


  • Beteiligt sich die Krankenkasse an den Kosten?

    Osteopathie ist keine gesetzlich vereinbarte Kassenleistung. 

    Einige Kassen beteiligen sich jedoch freiwillig an den Kosten von Behandlungen.


    Da dies jedoch sehr unterschiedlich gehandhabt wird, bitte ich Sie, Ihre Krankenkasse vorab zu kontaktieren und sich zu erkundigen, ob und wie hoch die Zuzahlung ausfällt.


    HIER finden Sie einen Link zur Krankenkassenliste der V.O.D. (Verband der deutschen Osteopathen e.V.) Auf dieser Seite können Sie Informationen bezüglich der Beteiligung Ihrer gesetzlichen Krankenkasse an den Kosten für osteopathische Behandlungen finden.


    Die meisten gesetzlichen Krankenkassen bestehen für die Übernahme von Behandlungskosten auf eine Verordnung von einem Arzt. Bitte erkundigen Sie sich auch diesbezüglich bei Ihrer Krankenkasse oder Zusatzversicherung.


    Die Privaten Krankenkassen haben unzählige unterschiedliche Tarife. Sollten Sie privat versichert oder zusatzversichert sein, erkundigen Sie sich bitte direkt bei Ihrer Krankenkasse nach den Leistungen in Ihrem Tarif!

  • Wie bezahle ich die Behandlung?

    Ich nehme in der Praxis keine Bar- oder EC-Kartenzahlung entgegen. Daher werde ich Ihnen eine Rechnung ausstellen, die Sie dann bequem überweisen können.

    Die Rechnung sende ich als E-Mail-Anhang zu. Dieser ist Code-gesichert. Den Code fordern Sie selbst über einen Button an, er wird Ihnen dann per SMS zugestellt. 

    Sollte das für Sie nicht möglich sein, weisen Sie mich bitte in der ersten Behandlung darauf hin.


  • Benötige ich eine Verordnug vom Arzt?

    Für meine Behandlung benötige ich zwar keine Verordnung von Ihnen, jedoch möchten viele Krankenkassen eine solche Verordnung vom Arzt haben, damit sie sich an den Kosten der Behandlung beteiligen.


    Bitte sprechen Sie vorab mit Ihrer Krankenkasse.

  • Welche Dokumente muss ich unterschreiben?

    Die Dokumente, die vor der Behandlung unterschrieben werden müssen, können Sie hier zur Ansicht herunterladen, wenn Sie möchten. 


    (Die Dokumente müssen NICHT mit zur Behandlung gebracht werden.)

  • Haben Sie die nötigen Qualifikationen, damit die Krankenkasse die Behandlung bezuschusst?

    Für die Bezuschussung osteopathischer Behandlungen erwarten die Krankenkassen vom Therapeuten in der Regel, dass er

    • Heilpraktiker oder Arzt ist, 
    • eine Osteopathieausbildung mit einem Umfang von mindestens 1340 Unterichtsstunden mit erfolgreicher Abschlussprüfung absolviert hat und
    • Mitglied in einem Osteopathieverband ist.

    All diese Voraussetzungen erfülle ich.

    Da die Krankenkassen jedoch unterschiedliche Bestimmungen haben, sollten Sie sich bei Ihrer Kasse direkt erkundigen, welche Voraussetzungen  vom behandelnden Osteopathen erwartet werden.

  • Können Sie eine "Heilpraktikerrechnung" für meine Heilpraktikerzusatz- Versicherung erstellen?

    Ja. Da ich Heilpraktikerin bin, darf ich nach der GebüH (Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker) abrechnen.

    Wenn Sie eine solche Rechnung bekommen möchten, sprechen Sie mich bitte an!

  • Welche Altersgruppen können in der Praxis behandelt werden?

    Prinzipiell gibt es für osteopathische Behandlungen keine Altersbeschränkungen.

    Ich behandle allerdings nur Kinder ab 3 Jahren aufwärts und Erwachsene.

  • Sind Praxiszugang und Räumlichkeiten behindertengerecht?

    Ja, die Praxis liegt ebenerdig. 

    Ein behindertengerechtes WC ist direkt vor den Praxisräumlichkeiten vorhanden. Den Code zum Öffnen der Tür erhalten Sie bei mir.

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